Das Neue Gesetz zur Verteilung der Maklercourtage

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Maklerprovision - Was ändert sich?

Im folgenden Abschnitt erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu dem neuen Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten.

1. Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Im Mai 2020 hat das Bundeskabinett ein neues Gesetz zur Verteilung der Maklercourtage ins Leben gerufen, welches offiziell ab dem 23.12.2020 in Kraft tritt.Bis dato gab es bundesweit keine einheitliche Regelung, wer die Kosten für den Aufwand des Immobilienmaklers trägt.

2. Für wen gilt das Gesetz?

Das Gesetz gilt für den Verkauf von Wohnimmobilien (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen). Für den Verkauf von Gewerbeimmobilien und Wohn- und Geschäftshäusern bleibt das Gesetz unberührt.

3. Ziel des Gesetzes

Es soll künftig eine faire Gleichberechtigung für Verkäufer und Käufer geben. Die Maklercourtage wird Kraft Gesetzes hälftig auf die beiden Parteien aufgeteilt. Eine Regelung nach dem Bestsellerprinzip, bei dem der Auftraggeber den Immobilienmakler bezahlt, ist künftig unzulässig!

4. Entstehen dadurch Nachteile?

Manche Käufer befürchten durch das neue Gesetz zur Maklerprovision, dass Immobilienverkäufer künftig ihren Courtageanteil auf den Verkaufspreis der Immobilie draufschlagen. In dieser Hinsicht können wir Sie beruhigen: Als erfahrene Immobilienmakler wissen wir, dass sich ein zu hoher Kaufpreis negativ auf die Vermarktung einer Immobilie auswirken kann, was beispielsweise in einer übermäßig langen Verweildauer auf dem Markt resultiert. Je länger jedoch eine Immobilie auf dem Markt angeboten wird, desto mehr sinkt deren Wert in den Augen potenzieller Käufer. Bei Avenue Immobilien zielen wir deshalb stets darauf ab, einen realistischen Kaufpreis zu erzielen, der für beide Parteien zufriedenstellend ist. 


Ausnahmen des Bestellerprinzips :

Auch wenn die Teilung der Maklerprovision offiziell ab dem 23.12.2020 gilt, darf der Verkäufer komplett für die Courtage aufkommen, wenn er dies explizit möchte.

Fazit zur Verteilung der Maklerprovision:

Der Verkauf einer Immobilie sollte nicht unterschätzt werden.

Viele Immobilieneigentümer sind sich nicht bewusst, welcher Aufwand mit dem Verkauf einer Immobilie im Zusammenhang steht. Der Immobilienmakler gibt sowohl Verkäufer, als auch Käufer Rechtssicherheit. Für den Verkauf sind diverse Unterlagen von immenser Wichtigkeit, um den ganzen Verkaufsprozess erfolgreich abzuschließen. Meiden Sie somit unnötig hohe Bußgelder. Der Immobilienmakler bietet Ihnen nicht nur das Know-How der benötigten Verkaufsunterlagen, sondern auch einen vertrauenswürdigen Ansprechpartner, der für alle Fragen für Sie zur Seite steht und Sie professionell begleitet.

Haben Sie noch Fragen? Dann haben Sie keine Scheu uns jederzeit anzurufen!